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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

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