Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihre Entgeltmeldung eine veränderte Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergibt.
Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die KSK oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der KSK bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.
Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der KSK eine Abrechnung erhalten.
Die KSK berechnet Ihre Künstlersozialabgabe neu, wenn sich Ihre Meldung und damit auch die Abrechnung nachträglich als falsch erweisen.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Sie reichen Ihre Korrekturmeldung für das betreffende Jahr oder die betroffenen Jahre bei der KSK ein:
Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist:
Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie können Ihre Meldung zur Künstlersozialabgabe innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit korrigieren. Diese Frist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Künstlersozialabgabe für das jeweilige Jahr gezahlt geworden ist.
Beispiel:
Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig.
Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen.
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische/publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Änderung Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.