Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Alkoholerzeugnisse nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkoholsteuer erhalten.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie können eine Entlastung von der Alkoholsteuer beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen, wenn Sie die Alkoholerzeugnisse nachweislich versteuert haben, aber später zu einem Zweck verwenden, der eine Entlastung rechtfertigt.
Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:
Entlastungen der Alkoholsteuer sind in den folgenden Fällen möglich:
Sie können die Entlastung von der Alkoholsteuer per Post oder online beantragen.
Entlastung per Post beantragen:
Entlastung online beantragen:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie unversteuerte Alkoholerzeugnisse befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem.
Wenn Sie eine sogenannte Abfindungsbrennerei betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie Umgang mit Alkoholerzeugnissen haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen und Versenden von Alkoholerzeugnissen.
Wenn Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholsteuer bezahlen.
Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen.