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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Gemeinde Haibach

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 6
63808 Haibach

Postanschrift

Postfach 1165
63802 Haibach