Logo Bayernportal

Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt

SG11 - Meldeamt, Standesamt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales

Anzahl: 2