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Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.

Gemeinde Schäftlarn

Zuständige Aufgaben (Aufgaben für die wir zuständig sind)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine beim 1. BGM oder in den einzelnen Ämtern können auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.

Hausanschrift

Starnberger Straße 50
82069 Hohenschäftlarn

Postanschrift

Postfach 10
82069 Schäftlarn