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Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.

Ansprechpartner - Markt Fürstenzell

SG 11.4 - Bürgerbüro: Pass-/Meldewesen, Standesamt

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