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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Stadt Alzenau

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Passamt/Meldeamt zusätzlich samstags (14-tägig) von 10 bis 13 Uhr

Hausanschrift

Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Postanschrift

Hanauer Str. 1
63755 Alzenau