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Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.

Markt Neunkirchen a.Brand

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Innerer Markt 1
91077 Neunkirchen a. Brand

Postanschrift

Postfach 5
91075 Neunkirchen a. Brand