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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet II-2b Standesamt und Bestattungswesen

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