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Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Für die Zulassung eines KFZ.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Prof.-Max-Lange-Platz 11
83646 Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Über den Online-Dienst der Schaltfläche "Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde" werden Sie direkt zur Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr Anliegen auswählen und einen Termin buchen können.
Zusätzlich finden Sie unter den weiterführenden Links die Verweise zur Seite "Zoll" und Kfz-Zulassung".
Unter den Formularen finden Sie folgende Vorlagen:
• Vollmacht (Für die Zulassung eines KFZ).
• Anträge auf Steuerbefreiung/-vergünstigung.
• Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.