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Mittenwalder Str. 6
82057 Icking
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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Für die Ausleihe von Büchern und anderen Medien, die Beantragung eines Ausweises und der Erlass einer Benutzungsordnung wenden Sie sich bitte an die regionale Stadtbücherei oder Stadtbibliothek.
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Die Bayerische Staatsbibliothek ist die zentrale Landes- und Archivbibliothek des Freistaates Bayern. Mit 11 Millionen Bänden, 54.000 laufenden Zeitschriften und 148.000 Handschriften gehört sie zu den bedeutendsten Wissenszentren der Welt.