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Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 2
92318 Neumarkt

Postanschrift

Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.