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Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Verwaltungsgemeinschaft Reichling

Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)

Hausanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling

Postanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling