Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.