Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:
Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.
Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Mitteilung per Telefon:
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.