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Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.
Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.
Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:
Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Jahresstatistik im Handel benötigen Sie im Durchschnitt 90 Minuten.
Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Monatsstatistik im Großhandel benötigen Sie im Durchschnitt 19 Minuten.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.