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Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

Stadt Erlangen

Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.

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Gebbertstraße 1
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Postanschrift

Rathausplatz 1
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