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Anerkannte Träger können eine Förderung für Kurse für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten, beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Der Kurs hat das Ziel, dass Jugendliche befähigt werden, den erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule bzw. des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule anzustreben.
Förderung von Kursen für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten. Anerkannte Träger bieten Unterricht und Betreuung, die als Projektförderung mit Eigenmittelanteil bezuschusst werden.
Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung, staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich nur Ausgaben, die unmittelbar für die Durchführung der geförderten Maßnahme erforderlich sind und innerhalb des Bewilligungszeitraums entstehen. Dazu zählen in der Regel projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Kosten für Leistungen Dritter und anteilige Betriebskosten, sofern sie dem Förderzweck dienen und wirtschaftlich sowie sparsam eingesetzt werden. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen insbesondere Grundausstattung an Mobiliar, bereits begonnene Maßnahmen oder Ausgaben ohne direkten Bezug zum Fördergegenstand. Grundlage hierfür sind die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.
Ausschlusskriterien:
Förderanträge können ausschließlich von den durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als antragsberechtigt bestimmten Trägern gestellt werden.
Förderanträge können ausschließlich von den durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als antragsberechtigt bestimmten Trägern gestellt werden.
Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.
Es fallen keine Kosten an.
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Woch(en) bis zu 4 Woch(en) zu rechnen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.