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Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

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