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PV-Speicher-Programm seit dem 22. April 2022 eingestellt. Die bis zur Schließung des Programms ordnungsgemäß eingegangenen Anträge werden von den Bewilligungsstellen so schnell wie möglich abgearbeitet.
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Um die dezentrale Energiewende zu unterstützen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen, hat die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt. Damit sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein-und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Gefördert wird im Programmteil "PV-Speicher-Programm" die Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage.
Die Förderung erfolgt für die Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers jeweils in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises Eigentümer eines selbst genutzten oder teilweise vermieteten Wohngebäudes sind oder zumindest den notariellen Kaufvertrag über dieses Wohngebäude vorlegen können. Der Zuwendungsempfänger muss nach Abschluss der Maßnahme seinen Erstwohnsitz in dem Wohngebäude haben.
Die Förderung wird auf Antrag als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und der Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) kann eine Förderung zwischen 500 und 2.375 EUR beantragt werden. Die Förderhöhe richtet sich jeweils nach dem geringeren Wert, d.h. wenn der Batteriespeicher eine geringere Kapazität (in kWh) hat, als die PV-Anlage Leistung (in kWp) aufweist, dann wird der Wert des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet und umgekehrt.
Die Fördersätze sind von der nutzbaren Kapazität der Batteriespeicher und der Leistung der PV-Anlage abhängig:
Um eine Förderung im Programmteil "PV-Speicher-Programm" zu erhalten, müssen unter anderem folgende wesentlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sein:
Erste Anlaufstelle bei allgemeinen Fragen zum Förderprogramm ist die Servicestelle der Staatsregierung (Kontakt: E-Mail: direkt@bayern.de; Telefon: 089 12 222 15).
Fragen zu konkreten Förderfällen beantwortet die jeweils zuständige Bewilligungsstelle (Regierung von Niederbayern oder Regierung von Unterfranken, Link siehe oben).
Die Antragstellung läuft folgendermaßen ab (Hinweis: Seit dem 22.04.2022 ist das Programm geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden; die nachfolgende Beschreibung der einzelnen Schritte dient als Information für alle, die bereits einen Antrag gestellt haben):
Die Maßnahme muss im PV-Speicher-Programm regulär innerhalb von 18 Monaten nach dem bestätigten Eingang des Online-Antrags abgeschlossen sein.
Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme (Fertigstellung/Inbetriebnahme) ist der unterschriebene Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen (postalisch oder als Scan per E-Mail). Zur Beschleunigung des Verfahrens sollte der Verwendungsnachweis bereits eingereicht werden, sobald die Maßnahme beendet ist. Es ist nicht notwendig, auf den Förderbeschei zu warten. Nach positiver Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen wird dann ein kombinierter Zuwendungs- und Schlussbescheid erlassen und die Förderung wird ausgezahlt. Die Verwendungsnachweisunterlagen werden als Anlage zum Förderbescheid verschickt.
Der Online-Antrag auf der Antragsplattform muss vor Erteilung des ersten Auftrags an den Fachbetrieb gestellt werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Online-Antrag unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Maßnahme muss regulär innerhalb von 18 Monaten nach dem bestätigten Eingang des Online-Antrags abgeschlossen sein. Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme (Fertigstellung/Inbetriebnahme) ist der unterschriebene Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligunsstelle einzureichen (postalisch oder als Scan per E-Mail).
Aufgrund des notwendigen Einsatzes vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen für Corona-Soforthilfen, bei gleichzeitig sehr hohen Antragszahlen für das PV-Speicher-Programm, hat sich ein erheblicher Bearbeitungsstau ergeben. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Erstellung von Bescheiden und die Auszahlung der Zuschüsse um mehrere Monate verzögern können. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternehmen große Anstrengungen, die Rückstände möglichst rasch abzuarbeiten.
Es wird daran gearbeitet, durch Personalaufstockungen und durch Beschleunigungen bei der Antragsprüfung die Bearbeitungsrückstände abzubauen.
Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf nicht vor dem bestätigten Eingang des elektronischen Förderantrags begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags. Maßgeblicher Zeitpunkt ist grundsätzlich die bindende Willenserklärung der Antragstellerin/des Antragstellers zum Vertragsschluss. Planungs- und Beratungsleistungen sind zulässig und gelten nicht als Maßnahmenbeginn.