Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können den Aufwand zur Erstellung der jährlichen Meldungen reduzieren, indem Sie mit weiteren Unternehmen eine Ausgleichsvereinigung gründen. Diese übernimmt die Verpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK).
Sie müssen die Künstlersozialabgabe zahlen, sofern Sie zu den Unternehmen gehören,
Darüber hinaus sind mit der Abgabepflicht weitere Pflichten verbunden:
Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet die Möglichkeit, dass Sie mit mehreren Unternehmen eine Ausgleichsvereinigung bilden, um die Künstlersozialabgabe in pauschalisierter Form zu zahlen. Die Ausgleichsvereinigung nimmt Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK wahr, insbesondere die Meldungen und die Zahlung der Künstlersozialabgabe und der Vorauszahlungen.
Die Vorteile der Ausgleichsvereinigung:
Um eine Ausgleichsvereinigung gründen zu können, muss eine Vertreterin oder ein Vertreter der in der Ausgleichsvereinigung zusammengeschlossenen Unternehmen bereit sein, die Organisation der Gründung und die spätere Abwicklung der Ausgleichsvereinigung für die Mitglieder zu übernehmen.
Um eine Ausgleichsvereinigung gründen zu können, muss die Vertreterin oder der Vertreter der Unternehmen
Ihre Ansprechpartnerin oder ihr Ansprechpartner für die Ausgleichsvereinigungen bei der KSK berät Sie hierzu gern.
Wenn Sie eine Ausgleichsvereinigung gründen oder einer Ausgleichsvereinigung beitreten wollen,
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Gründung von Ausgleichsvereinigungen lohnt sich für Sie insbesondere dann,
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.