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Der Freistaat Bayern fördert Gruppen der Mittagsbetreuung, um eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende zu unterstützen.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.
Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.
Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.
Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können – je nach Angebotsform – staatliche Zuschüsse in Höhe von 4.200 EUR bis 12.000 EUR je Gruppe und Schuljahr gewährt werden.
Die kurze Form der Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Die Förderung beträgt hier 4.200 EUR pro Gruppe und Schuljahr.
Neben der Mittagsbetreuung bis etwa 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.30 Uhr und mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung angeboten werden. Hierfür kann eine Förderung in Höhe von 9.000 EUR gewährt werden.
Für die verlängerte Mittagsbetreuung kann auch der erhöhte Fördersatz von 12.000 EUR je Gruppe und Schuljahr bereitgestellt werden, wenn folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind:
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.