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Der Freistaat Bayern fördert Gruppen der Mittagsbetreuung, um eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende zu unterstützen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Fronhof 10
86152 Augsburg
86145 Augsburg
Fronhof 10
86152 Augsburg
86145 Augsburg
Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.
Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.
Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.
Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können – je nach Angebotsform – staatliche Zuschüsse in Höhe von 5.737 EUR bis 16.391 EUR je Gruppe im Schuljahr 2026/2027 gewährt werden.
Die kurze Form der Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Die Förderung beträgt hier 5.737 EUR pro Gruppe im Schuljahr 2026/2027.
Neben der Mittagsbetreuung bis etwa 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr angeboten werden. Hierfür kann für eine Gruppe bis 15.00 Uhr eine Förderung in Höhe von 12.293 EUR bzw. für eine Gruppe bei 16.00 Uhr eine Förderung in Höhe von 16.391 EUR im Schuljahr 2026/2027 gewährt werden.
Dafür müssen folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sein:
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.