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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
St.-Jakobus-Platz 2
83101 Rohrdorf
Postfach 61
83099 Rohrdorf