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Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dies ist der Meldebogen für das jeweilige Vorjahr.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen.
Damit die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnen kann, müssen Sie jährlich eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte für das Vorjahr abgeben.
Wenn Meldungen für weitere Vorjahre fehlen, kann auch eine Meldung für mehrere Jahre abgegeben werden.
In der Regel erhalten Sie am Anfang eines Jahres einen Brief von der Künstlersozialkasse. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, Ihre Jahresmeldung zur Künstlersozialabgabe für das letzte Jahr abzugeben.
Ausnahme: Sie wurden von der Künstlersozialkasse von der Pflicht befreit, jährliche Nullmeldungen abzugeben. In diesem Fall erhalten Sie am Anfang des Jahres keinen Brief von der Künstlersozialkasse. Sobald Sie wieder Zahlungen für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig tätige Personen leisten, müssen Sie von sich aus eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse senden.
Ermitteln Sie bitte die Gesamtsumme der Entgelte und geben Sie diese in vollen Euro-Beträgen an.
Sie können Ihre Meldung online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:
Abgabe: keine
Ihre Jahresmeldung müssen Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres abgeben.
Nachdem die Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse abgerechnet wurde, müssen Sie den geforderten Betrag innerhalb eines Monats zahlen.
Wenn Sie monatliche Vorauszahlungen zahlen müssen, so werden diese immer zum 10. des Folgemonates fällig.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März müssen Sie bis zum 10. April zahlen.
Zu meldendes Entgelt ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel:
Nicht zum abgabepflichtigen Entgelt gehören:
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.