Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
(Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst)
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Salvatorstraße 2
80333 München
80327 München
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
Postfach 210320
90121 Nürnberg
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die über eine gültige Bescheinigung nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) verfügen, können auf Antrag die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses sowie die Genehmigung erhalten, einen ausländischen akademischen Grad oder Titel in der Form des entsprechenden deutschen akademischen Grades oder Titels zu führen.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten abgelegten Hochschulprüfungen oder erworbenen Befähigungsnachweise gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten erworbenen ausländischen akademischen Grade oder Titel gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen akademischen Graden.
Sie benötigen eine gültige Bescheinigung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein. Diese werden ggf. gesondert bei Ihnen angefordert.
Aus organisatorischen Gründen können die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückgesendet werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein!
Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist der Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über das bereitgestellte Formular zu stellen.
Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist der Antrag bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zu stellen.
Die Anerkennung der ausländischen Hochschulabschlussprüfung und die Genehmigung zur Gradführung ist kostenfrei.
Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.
Soweit der ausländische Abschluss zu einem reglementierten Beruf führt, kann das Anerkennungsverfahren nicht bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm oder dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden. Zuständig sind dann die jeweiligen festgelegten Fachbehörden. Mit dem "Anerkennungs-Finder" (siehe unter "Weiterführende Links") finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen, bereitgestellt als FAQs zu folgenden Themen:
Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.