Logo Bayernportal
- kein Ort -

Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen

Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer sexuell übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Gesundheitsämter
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes bieten kostenlose und anonyme Beratung sowie in bestimmten Fällen unter anderem kostenlose und anonyme Testangebote (z. B. bei HIV/AIDS) an. Im Einzelfall können die Beratung und Untersuchung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten die ambulante Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt umfassen, soweit dies zur Verhinderung der Weiterverbreitung der übertragbaren Krankheit erforderlich ist.

Stand: 08.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention