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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Lautertal

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Frankenstr. 3
96486 Lautertal

Postanschrift

Postfach 1161
96485 Lautertal