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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Stadt Herzogenaurach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

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Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Postanschrift

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91072 Herzogenaurach