Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie als ausländisches Lebensmittelunternehmen frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, das ganz oder teilweise im Ausland hergestellt wurde, können Sie dieses mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.
Sie können den Antrag ausdrucken und per Post versenden oder online über das Kontaktformular mit allen Nachweisen als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Formular dient der Anforderung von Kennnummern für Haltungseinrichtungen ausländischer tierhaltender Betriebe. Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines tierhaltenden Betriebes nachweisen, dass Ihre Haltungseinrichtung die Anforderungen erfüllt, legt die BLE für diese Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest.
Sie können den Antrag ausdrucken und per Post versenden oder online über das Kontaktformular mit allen Nachweisen als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Formular ist auszufüllen, wenn von den ausländischen tierhaltenden Betrieben keine Kennnummern für die Haltungseinrichtungen bei der BLE angefordert wurden. Das Formular ist dann für jeden tierhaltenden Betrieb auszufüllen.
Sie können den Antrag ausdrucken und per Post versenden oder online über das Kontaktformular mit allen Nachweisen als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die
Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.
In dem Antrag machen Sie Angaben zu:
Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:
Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Die Genehmigung auf Kennzeichnung kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
Antrag per Post:
Antrag online über das Kontaktformular:
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und werden die Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform und die Rückverfolgbarkeit nachgewiesen, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.
Es fallen keine Gebühren an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.
Haben Sie einen tierhaltenden Betrieb im Ausland und bereits eine Kennnummer erhalten? Dann können Sie diese bei weiterem Bedarf nach 2 Jahren verlängern lassen.
Möchten Sie Lebensmittel mit der Tierhaltungskennzeichnung im Inland direkt vermarkten? Dann benötigen Sie eine Kennnummer. Mit der Kennnummer kann auch ein anderes Lebensmittelunternehmen einen Antrag auf Kennzeichnung stellen.