Logo Bayernportal

Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 24 - Kreisbauamt Technik

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.