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Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl

Kommunale Beauftragte sind Personen, die im gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Leistungsdetails

Der Gemeinderat/Landkreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/-r
  • Jugendbeauftragte/-r
  • Familienbeauftragte/-r
  • Seniorenbeauftragte/-r
  • Gleichstellungsbeauftragte/-r
  • Umweltschutzbeauftragte/-r
  • Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/-in
  • Kulturbeauftragte/-r
  • Antikorruptionsbeauftragte/-r
  • Integrationsbeauftragte/-r
  • Energiebeauftragte/-r
  • Feldgeschworene/-r
  • Behindertenbeauftragte/-r
  • Informationssicherheitsbeauftragte/-r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.

Stand: 14.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration