Logo Bayernportal

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Hausen b.Würzburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg

Postanschrift

Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg