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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Markt Teisendorf

Sachgebiet 1 - Ordnungsamt, Passamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
https://www.teisendorf.org/

Hausanschrift

Poststraße 14
83317 Teisendorf

Postanschrift

Postfach 1230
83315 Teisendorf