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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Wettstetten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten

Postanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten