Logo Bayernportal

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Stadt Vohburg a.d.Donau

Sonstige Aufgaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Standesamt:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - ohne Terminvereinbarung.

Für folgende Besuchszeiten im Einwohnermelde- und Standesamt ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend notwendig:
Montag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Ulrich-Steinberger-Platz 12
85088 Vohburg a.d.Donau

Postanschrift

Ulrich-Steinberger-Platz 12
85088 Vohburg a.d.Donau