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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Markt Burtenbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Rathausgäßchen 1
89349 Burtenbach

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Rathausgäßchen 1
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