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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Die Hauptgeschäftsstelle in Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten zusätzlich telefonisch erreichbar: montags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Hausanschrift

Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg

Postanschrift

Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg