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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Stadt Leutershausen

Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch: Geschlossen

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91578 Leutershausen

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Alter Postberg 7
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