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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Reichertshausen

Liegenschaftsverwaltung, Straßen- und Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen

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Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen