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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Markt Jettingen-Scheppach

Ordnungsamt / Friedhofswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner.

Hausanschrift

Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Gemeindeverwaltung

Postanschrift

Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach