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Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.
Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.