Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält:
Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn
Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert gewesen sein.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Sie erhalten die Jahresabrechnung zu festgelegten Terminen.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.