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Der Freistaat Bayern fördert Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende im Rahmen eines Förderprogramms "Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl"
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. 2Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.
Die Lehrkräfte müssen
Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Der Antrag muss bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.
Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern perspektivisch via Online-Verfahren einzureichen. Bis zur Bereitstellung des Online-Verfahrens und der zugehörigen Formulare ist die Einreichung in schriftlicher Form erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke können bis dahin bei der Regierung von Niederbayern angefordert werden.
Die Antragsfrist beträgt 2 Woche(n). Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Woche(n) zu rechnen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Mit der Förderung "ALPHA+ besser lesen und schreiben" soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen geboten werden.
Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.