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Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung; Übermittlung von Daten

Betreiber von Anlagen für die öffentliche Abwasserentsorgung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Grundgesamtheit

Befragt werden Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen für die öffentliche Abwasserentsorgung betreiben. Es besteht eine Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen oder Inhaber oder Leitungen der genannten Anlagen oder die Gemeinden. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.

Berichtszeitraum:

Die Erhebung findet alle 3 Jahre statt. Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:

Erhoben werden Daten zur Art, Länge und zum Baujahr der öffentlichen Kanalisation sowie zur Art, Anzahl und zum Volumen der Regenbecken.

Nutzerbedarf:

Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend über die öffentliche Abwasserentsorgung. Sie können als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Umwelt- und insbesondere zum Gewässerschutz dienen. Nutzer sind Gemeinden, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Studierende und andere private Nutzungen, Medien, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat).

EVAS-Nr.: 32212

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

keine

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik