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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.

Stadt Miesbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
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Hausanschrift

Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach