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Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Die Erhebung der öffentlichen (allgemeinen) Wasserversorgung liefert 3-jährlich Informationen zum Stand und zur Entwicklung der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Befragt werden Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung betreiben bzw. die für die öffentliche Wasserversorgung zuständigen Gemeinden.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Berichtszeitraum
3-jährlich
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung erfasst Daten zur Wassergewinnung und -abgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sowie zum Anschluss der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung.
Erhoben werden folgende Merkmale:
1. für die Gewinnungsanlagen: Gewinnung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser jeweils nach Menge und Ort der Gewinnungsanlage
2. für das jeweilige Versorgungsgebiet:
Nutzerbedarf
Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Wasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungssystemen.
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind große Wasserversorger und Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer.
EVAS-Nr.: 32211
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
keine
Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
keine
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.