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Erhebung über Fanggeräteabfälle sowie passiv gefischte Abfälle; Übermittlung von Daten

Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden mit passiv gefischten Abfällen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Erhebung der passiv gefischten Abfälle findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden. Wenn Sie folgende Abfälle sammeln oder entsorgen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen Statistischen Landesamt:

  • Abfälle von Fischerei-Fanggeräten
  • passiv gefischte Abfälle

Sie müssen Auskunft darüber geben, wie viele Abfälle Sie in einem bestimmten Jahr gesammelt und entsorgt haben. 

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen oder die Behörden.

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Die Auskünfte müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der passiv gefischten Abfälle müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Art und Menge der Abfälle, die Sie im Berichtsjahr gesammelt oder entsorgt haben
    • Abfälle von Fischerei-Fanggeräten
    • passiv gefischte Abfälle
  • Art der Entsorgung

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach den EU-Richtlinien zu Einweg-Kunststoffprodukten und zu Hafenauffangeinrichtungen. Die EU fordert ausführliche Nachweise über die Entsorgung von passiv gefischten Abfällen und von Fanggeräten. Fanggeräte der Fischerei tragen intensiv zur Verschmutzung der Meere bei, wenn sie nach Gebrauch ins Meer gelangen oder gar vorsätzlich auf See entsorgt werden.

EVAS-Nr.: 32187

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

keine

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik