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Erhebung über die Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte; Übermittlung von Daten

Gemeinden und für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung beauftrage Dritte müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Grundgesamtheit :

Befragt werden die für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden oder Dritte, soweit ihnen diese Aufgaben übertragen worden sind oder sie mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt worden sind. Es besteht eine Auskunftspflicht. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.

Berichtszeitpunkt :

Die Erhebung findet alle 3 Jahre zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres statt.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:

Erhoben werden Daten zur den an Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben, andere dezentrale Anlagen zur Schutzwasserentsorgung, Industriekläranlagen und ausländische Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.

Nutzerbedarf :

Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend über die private Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Sie können als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Umwelt- und insbesondere zum Gewässerschutz dienen. Nutzer sind Gemeinden, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Studierende und andere private Nutzungen, Medien, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat).

EVAS-Nr.: 32251

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

keine

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik